Ab dem Schuljahr 2024/25 gilt eine etwas geänderte Regelung beim bisherigen Operator „beurteilen“.
Neu beim Operator „beurteilen“ ist, dass der Operator neben einer Beurteilung auch eine Beschreibung einfordert. Bei einer Beschreibung sollen wesentliche Aspekte eines Sachverhalts im Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergegeben werden. Beurteilen verlangt, den Stellenwert von Sachverhalten und Prozessen in einem Zusammenhang zu bestimmen, um theorie- und kriterienorientiert zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen.
Wir setzen diese Vorgabe in der Auflage 2024/2025 bereits durch.